§ 14 KO

RG, 20.06.1884 - II 121/84

1. Findet §. 14 K.O. Anwendung, wenn die Ehefrau des Gemeinschuldners Gütertrennung erwirkt und auf die Gemeinschaft verzichtet hat?
2. Begründet der Umstand, daß der Ehemann während Bestehens der Gütergemeinschaft eine Herausgabe eingezogen hat, welche der Frau wegen einer von ihren Eltern zwecks der Teilung bewirkten Übertragung von Grundstücken zustand, einen Ersatzanspruch derselben?