§ 14 UWG

RG, 10.01.1919 - II 220/18

1. Zum Begriff der Tatsache im Sinne von § 14 UWG. und § 824 BGB.
2. Handelt der Patentinhaber auf seine Gefahr, wenn er öffentlich vor Patentverletzungen warnt und dabei dem Patent eine Auslegung gibt, die später von den Gerichten als zu weitgehend befunden wird?