1. Zur Anwendung des § 155 BGB.
2. Befreit eine Steigerung des Anschaffungspreises den Verkäufer von seiner Lieferpflicht, wenn die Vertragserfüllung seinen geschäftlichen Ruin zur Folge haben würde ? Kann er sich dabei auch auf seine Verpflichtungen gegenüber anderen Käufern berufen?