§ 181 CPO

RG, 14.04.1903 - VII 49/03

Rechtmäßigkeit einer Zustellung, welche bei Abwesenheit dessen, dem zugestellt werden soll, des Besitzers einer auch von ihm bewohnten fürstlichen Herrschaft, in dem auf dem Schloßhofe liegenden Verwaltungsgebäude an den Privatsekretär und Hofchef des Besitzers erfolg?