Ist gegen die von einem Oberlandesgericht nach §. 183 Abs. 3 G.V.G. getroffene Entscheidung, wenn die Ordnungsstrafe bei Verhandlung einer Civilsache festgesetzt war, weitere Beschwerde zulässig?
Ist gegen die von einem Oberlandesgericht nach §. 183 Abs. 3 G.V.G. getroffene Entscheidung, wenn die Ordnungsstrafe bei Verhandlung einer Civilsache festgesetzt war, weitere Beschwerde zulässig?