§ 190 CPO
RG, 01.06.1880 - II 117/80
1. Begründet der §. 24 C.P.O. die Zuständigkeit für Klagen gegen einen Ausländer, gegen welchen im Ausland das Konkursverfahren eröffnet ist?
2. Voraussetzungen der Anwendbarkeit des §. 190 C.P.O.
1. Begründet der §. 24 C.P.O. die Zuständigkeit für Klagen gegen einen Ausländer, gegen welchen im Ausland das Konkursverfahren eröffnet ist?
2. Voraussetzungen der Anwendbarkeit des §. 190 C.P.O.