§ 198 BGB

RG, 23.03.1917 - III 463/16

In welchem Zeitpunkt entsteht gemäß § 198 BGB. der Rückgriffsanspruch einer Partei gegen ihren Rechtsanwalt, der darauf gestützt ist, daß dieser eine Forderung der Partei gegen einen Dritten hat verjähren lassen?