§ 2 HPflG
RG, 03.12.1880 - III 221/80
Zu §. 2 des Haftpflichtgesetzes. Was ist unter Beaufsichtigung des Betriebes zu verstehen? Haftung für gewöhnliche Arbeiter.
Zu §. 2 des Haftpflichtgesetzes. Was ist unter Beaufsichtigung des Betriebes zu verstehen? Haftung für gewöhnliche Arbeiter.