§ 2 SGB VI

Anmerkung zu BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R – Sozialversicherungspflicht bei Vertrag mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Dienstleistungsvertrag mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wenn die Tätigkeit der natürlichen Person, welche den geschlossenen Vertrag der Kapitalgesellschaft erfüllt, nach den tatsächlichen Verhältnissen als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren ist.