§ 7 SGB IV

Anmerkung zu BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R – Sozialversicherungspflicht bei Vertrag mit Ein-Personen-Kapitalgesellschaft

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Dienstleistungsvertrag mit einer Ein-Personen-Kapitalgesellschaft der Sozialversicherungspflicht unterliegt, wenn die Tätigkeit der natürlichen Person, welche den geschlossenen Vertrag der Kapitalgesellschaft erfüllt, nach den tatsächlichen Verhältnissen als abhängige Beschäftigung zu qualifizieren ist.

BSG, 20.07.2023 - B 12 BA 1/23 R

Stellt sich die Tätigkeit einer natürlichen Person nach deren tatsächlichem Gesamtbild als abhängige Beschäftigung dar, ist ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht deshalb ausgeschlossen, weil Verträge nur zwischen dem Auftraggeber und einer Kapitalgesellschaft bestehen, deren alleiniger Geschäftsführer und Gesellschafter die natürliche Person ist.