§ 2 VersVG
RG, 16.11.1920 - VII 179/20
Rechtswirksamkeit einer auf Beginn des Versicherungsschutzes vor Abschluß des Vertrages gerichteten Abrede, insbesondere gegenüber § 2 VersVG.
Rechtswirksamkeit einer auf Beginn des Versicherungsschutzes vor Abschluß des Vertrages gerichteten Abrede, insbesondere gegenüber § 2 VersVG.