Rechtswirksamkeit einer auf Beginn des Versicherungsschutzes vor Abschluß des Vertrages gerichteten Abrede, insbesondere gegenüber § 2 VersVG.
Rechtswirksamkeit einer auf Beginn des Versicherungsschutzes vor Abschluß des Vertrages gerichteten Abrede, insbesondere gegenüber § 2 VersVG.