Versuchter Raub mit Todesfolge und Körperverletzung mit Todesfolge stehen in Tateinheit, nicht in Gesetzeskonkurrenz.
§ 227 StGB
BGH, 10.02.2000 - 4 StR 558/99
Zum Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO.
Tenor
BGH, 30.06.1982 - 2 StR 226/82
Der Tatbestand setzt voraus, daß sich im Tod die der Körperverletzung eigentümlichen Gefahren verwirklichen; dies kann auch der Fall sein, wenn eine lebensbedrohliche Verletzungshandlung zunäc