Zur Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung durch bewußt verkehrswidriges Gehen auf der Fahrbahn.
Zur Strafbarkeit wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und wegen Nötigung durch bewußt verkehrswidriges Gehen auf der Fahrbahn.