Amtlicher Leitsatz
Offensichtlich fehlerhafte Maßnahmen der Sitzungspolizei können Gegenstand von Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 3 DRiG sein.
Offensichtlich fehlerhafte Maßnahmen der Sitzungspolizei können Gegenstand von Vorhalt und Ermahnung nach § 26 Abs. 3 DRiG sein.