§ 260 StPO
BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85
Der Versuch von Polizeibeamten, eine Verurteilung des Angeklagten "um jeden Preis" herbeizuführen, begründet kein Verfahrenshindernis.
Der Versuch von Polizeibeamten, eine Verurteilung des Angeklagten "um jeden Preis" herbeizuführen, begründet kein Verfahrenshindernis.