§ 263 RAO

BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

Die Befugnis von Verwaltungsbehörden, eine richterliche Nachprüfung von Entscheidungen weisungsfreier Verwaltungsausschüsse herbeizuführen (In-sich-Prozeß), verstößt weder gegen Art. 19 Abs. 4 GG noch gegen das Prinzip der Gewaltenteilung.