§ 267 CPO

RG, 10.03.1884 - IV 502/83

Was versteht der §. 267 C.P.O. unter der nächsten mündlichen Verhandlung?
Bezieht sich diese Vorschrift auch auf das Verfahren in Ehesachen?
Ist §. 267 Abs. 1 C.P.O. anwendbar auf die Verletzung der im §. 148 C.P.O. enthaltenen Bestimmung?

RG, 12.11.1884 - I 303/84

1. Bedeutung des Wortes "erwachsen" in §. 166 Abs. 1 C.P.O.
2. Rechtliche Bedeutung von Mängeln der s. g. Ersatzzustellung.
3. Verzicht auf die Geltendmachung solcher Mängel nach §. 267 C.P.O.

RG, 30.11.1880 - III 642/80

Finden die Bestimmungen in den §§. 267. 492 C.P.O. über den Verlust des Rügerechts der Verletzung einer das Verfahren betreffenden Vorschrift Anwendung, wenn die Leistung eines zugeschobenen Eides durch Beweisbeschluß in einem Falle angeordnet ist, wo nach den §§. 425. 426 C.P.O. auf Leistung des Eides durch bedingtes Endurteil hätte erkannt werden müssen?