Macht sich in Preußen derjenige, welcher bewirkt, daß über seine persönlichen Verhältnisse (Name, Geburtstag u. s. w.) unrichtige Eintragungen in das Gefangenbuch I (Untersuchungsgefangene) gemacht werden, nach § 271 StGB's strafbar?
Macht sich in Preußen derjenige, welcher bewirkt, daß über seine persönlichen Verhältnisse (Name, Geburtstag u. s. w.) unrichtige Eintragungen in das Gefangenbuch I (Untersuchungsgefangene) gemacht werden, nach § 271 StGB's strafbar?