§ 306b StGB

BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

1. Die Brandstiftung und der darauf beruhende (versuchte) Betrug zum Nachteil der Versicherung sind regelmäßig eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO.

BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98

Zum Tatbestandsmerkmal einer "großen Zahl von Menschen" im Falle der besonders schweren Brandstiftung.

Tenor

1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts Memmingen vom 4. März 1998 mit den Feststellungen aufgehoben,
a) soweit der Angeklagte im Fall 2.1 der Urteilsgründe verurteilt wurde,
b) im Ausspruch über die Gesamtstrafe.
2. Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.