§ 264 StPO

BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

1. Die Brandstiftung und der darauf beruhende (versuchte) Betrug zum Nachteil der Versicherung sind regelmäßig eine prozessuale Tat im Sinne des § 264 StPO.
2. § 306 b Abs. 2 Nr. 2 StGB ist auch dann erfüllt, wenn die schwere Brandstiftung zum Zweck eines Betrugs zum Nachteil der Versicherung begangen wird.

BGH, 16.03.1989 - 4 StR 60/89

Zur Frage, ob die rechtskräftige Verurteilung wegen unerlaubten Besitzes und Führens einer Waffe die Strafklage wegen eines mit dieser Waffe durchgeführten Verbrechens verbraucht.

BGH, 29.09.1987 - 4 StR 376/87

Zur Frage, ob die Verurteilung wegen Hehlerei die Strafklage wegen des vorangegangenen Raubes des Hehlgutes verbraucht hat.