§ 32 CPO

RG, 12.10.1880 - III 627/80

Bezieht der Gerichtsstand des Vertrages nach §. 29 C.P.O. sich auch auf Quasi-Kontrakte? Fällt unter den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach §. 32 C.P.O. auch ein mit der condictio furtiva verfolgbarer Anspruch?