Bezieht der Gerichtsstand des Vertrages nach §. 29 C.P.O. sich auch auf Quasi-Kontrakte? Fällt unter den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach §. 32 C.P.O. auch ein mit der condictio furtiva verfolgbarer Anspruch?
Bezieht der Gerichtsstand des Vertrages nach §. 29 C.P.O. sich auch auf Quasi-Kontrakte? Fällt unter den Gerichtsstand der unerlaubten Handlung nach §. 32 C.P.O. auch ein mit der condictio furtiva verfolgbarer Anspruch?