Kann der Mieter einer Benzintankanlage den Erlaß des Mietzinses fordern, wenn er durch Kriegsereignisse und dadurch veranlaßte behördliche Maßnahmen behindert war, Benzin zu beschaffen und die Tankanlage zu benutzen?
Kann der Mieter einer Benzintankanlage den Erlaß des Mietzinses fordern, wenn er durch Kriegsereignisse und dadurch veranlaßte behördliche Maßnahmen behindert war, Benzin zu beschaffen und die Tankanlage zu benutzen?