§ 33c Abs. 3 GewO

VGH Baden-Württemberg, 18.01.1993 - 14 S 2178/92

1. Ob eine Gaststätte eine Speiseeiswirtschaft iS von § 1 Abs 2 Nr 2 SpielV ist, beurteilt sich nach dem durch objektive Merkmale geprägten Charakter des Betriebs. Auf Art und Inhalt der erteilten gaststättenrechtlichen Erlaubnis kommt es hingegen nicht an.
2. Das öffentliche Interesse an einem wirksamen Jugendschutz ist regelmäßig iSv § 49 Abs 2 Satz 1 Nr 3 LVwVfG (VwVfG BW) gefährdet, wenn Geldspielgeräte in anderen als den in § 1 Abs 1 SpielV genannten Einrichtungen aufgestellt werden.