Inwieweit ist ein Rechtsanwalt zur Verweigerung des Zeugnisses über Thatsachen berechtigt, welche ihm in seiner Eigenschaft als Prozeßbevollmächtigtem einer Partei von dieser mitgeteilt worden sind?
Inwieweit ist ein Rechtsanwalt zur Verweigerung des Zeugnisses über Thatsachen berechtigt, welche ihm in seiner Eigenschaft als Prozeßbevollmächtigtem einer Partei von dieser mitgeteilt worden sind?