§ 35 AVAVG

BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

1. Die Frist zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen ein in Abwesenheit des Angeklagten verkündetes Strafurteil beginnt mit dessen Zustellung.
2. Der Ausschluß der freien Wahl des Berufs des selbständigen Arbeitsvermittlers durch das Arbeitsvermittlungsmonopol der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (§ 35 AVAVG) ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.
3. Die Einbeziehung des Berufs des selbständigen Vermittlers von "Führungskräften der Wirtschaft" in das Arbeitsvermittlungsmonopol ist mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar.