§ 358 CPO
RG, 28.12.1883 - IV 367/83
Darf eine Feststellung auf die Aussage eines der in §. 358 Nr. 3. 4 C.P.O. bezeichneten Zeugen gegründet werden, wenn derselbe unbeeidigt geblieben ist?
Darf eine Feststellung auf die Aussage eines der in §. 358 Nr. 3. 4 C.P.O. bezeichneten Zeugen gegründet werden, wenn derselbe unbeeidigt geblieben ist?