§ 41 StVO

BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

Die Anordnung einer geschwindigkeitsbeschränkten Zone nach § 45 Abs. 1 b StVO darf Gesichtspunkte der Sicherheit des Verkehrs im Sinne von § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO nicht außer acht lassen.