§ 410 CPO

RG, 26.10.1881 - I 589/81

1. Ist die Eideszuschiebung über Urteile und Rechtsbegriffe durch §. 410 C.P.O. unbedingt ausgeschlossen?
2. Hat bei der Seeversicherung der Versicherungsnehmer dem Versicherer gegenüber eine Erkundigungspflicht in betreff ihm selbst unbekannter, aber für den Entschluß des Versicherers, auf den Vertrag einzugehen, möglicherweise erheblicher Umstände? Unterschied zwischen Cascoversicherung und Güterversicherung.

RG, 12.11.1884 - I 306/84

Ist die Eideszuschiebung über den Wert einer Sache durch §. 410 C.P.O. unbedingt ausgeschlossen ?