Unterliegt das Urteil, welches ein nach §. 430 C. P. O. ergangenes Versäumnisurteil nach erfolgtem Einsprüche aufrecht erhält, der Berufung?
Unterliegt das Urteil, welches ein nach §. 430 C. P. O. ergangenes Versäumnisurteil nach erfolgtem Einsprüche aufrecht erhält, der Berufung?