§ 438 CPO
RG, 12.04.1889 - III 56/89
Findet beim Ausbleiben einer nach §. 438 C.P.O. zu neuer Beweisantretung berechtigten Partei gegen dieselbe das Versäumnisverfahren im Sinne der §§. 295 flg. C.P.O. statt?
Findet beim Ausbleiben einer nach §. 438 C.P.O. zu neuer Beweisantretung berechtigten Partei gegen dieselbe das Versäumnisverfahren im Sinne der §§. 295 flg. C.P.O. statt?