Zum Begriffe der Gefahr im Sinne des § 447 BGB.
§ 447 BGB
RG, 19.09.1919 - VII 181/19
Wann geht bei einem Übersendungskaufe die Gefahr auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware durch seine eigenen Leute zur Bahn schaffen läßt?
Zum Begriffe der Gefahr im Sinne des § 447 BGB.
Wann geht bei einem Übersendungskaufe die Gefahr auf den Käufer über, wenn der Verkäufer die Ware durch seine eigenen Leute zur Bahn schaffen läßt?