§ 467 HGB

RG, 09.10.1920 - I 131/20

1. Zum Begriff der Kostbarkeit im Sinne des § 467 HGB. §§ 96, 54 EVO.
2. Wie sind die Bestimmungen zu 1 anzuwenden, wenn in einen Frachtstück Gegenstände, auf die der Begriff Kostbarkeit zutrifft vereinigt sind mit solchen, auf die er nicht zutrifft?