§ 499 LRS

RG, 08.02.1889 - II 312/88

1. Fällt die Cession von Kapitalforderungen unter die nach L.R.S. 499 dem Geistesschwachen ohne Mitwirkung seines Beistandes untersagten Geschäfte?
2. Steht dem auf Zahlung verklagten Schuldner dem Cessionar gegenüber die Einrede zu, der nach L.R.S. 499 verbeiständete Cedent habe die Cession ohne Mitwirkung seines Beistandes vorgenommen?