§ 535 CPO
RG, 24.01.1895 - V 19/95
Ist gegen die in einer Zwangsvollstreckungssache vom Beschwerdegerichte vor der Entscheidung auf Grund des § 535 Abs. 3 C.P.O. erlassene einstweilige Anordnung sofortige Beschwerde zulässig?
Ist gegen die in einer Zwangsvollstreckungssache vom Beschwerdegerichte vor der Entscheidung auf Grund des § 535 Abs. 3 C.P.O. erlassene einstweilige Anordnung sofortige Beschwerde zulässig?