In welchem Umfange gebührt den Kindern des Gemeinschuldners das Vorrecht des §. 54 Nr. 5 K.O. in Ansehung der Ehefrau desselben in dem Konkurse über das von beiden Eheleuten gütergemeinschaftlich besessene Vermögen?
In welchem Umfange gebührt den Kindern des Gemeinschuldners das Vorrecht des §. 54 Nr. 5 K.O. in Ansehung der Ehefrau desselben in dem Konkurse über das von beiden Eheleuten gütergemeinschaftlich besessene Vermögen?