§ 54 KO

RG, 10.03.1884 - IV 198/83

In welchem Umfange gebührt den Kindern des Gemeinschuldners das Vorrecht des §. 54 Nr. 5 K.O. in Ansehung der Ehefrau desselben in dem Konkurse über das von beiden Eheleuten gütergemeinschaftlich besessene Vermögen?