1. Wie ist der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens nach § 557 Satz 2 BGB. zu begründen?
2. Erlischt die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses nach § 557 BGB. ohne weiteres mit dem Verluste der Mietsache?
1. Wie ist der Anspruch auf Ersatz des weiteren Schadens nach § 557 Satz 2 BGB. zu begründen?
2. Erlischt die Verpflichtung des Mieters zur Fortzahlung des Mietzinses nach § 557 BGB. ohne weiteres mit dem Verluste der Mietsache?