Kann eine Steuerforderung des Staates eine Forderung aus einer Freigebigkeit des Gemeinschuldners im Sinne des §. 56 Nr. 4 der Konkursordnung sein?
Kann eine Steuerforderung des Staates eine Forderung aus einer Freigebigkeit des Gemeinschuldners im Sinne des §. 56 Nr. 4 der Konkursordnung sein?