§ 565 ZPO

RG, 07.10.1918 - VI 230/18

1. Ist das Revisionsgericht von Amts wegen zur Nachprüfung verpflichtet, ob das Berufungsgericht gemäß § 565 Abs. 2 ZPO. die im früheren Revisionsurteile der Aufhebung zugrunde gelegte rechtliche Beurteilung auch seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat?
2. Grenzen der Bindung des Berufungsgerichts nach § 585 Abs. 2 ZPO. Erstreckt sie sich auf Aussprüche des Revisionsgerichts, wodurch Revisionsangriffe zurückgewiesen oder worin Annahmen des Berufungsgerichts als frei von Rechtsirrtum erklärt werden?