§ 59 RAO

RG, 21.06.1920 - VI 37/20

1. Gibt es gegen die nach § 59 Abs. 2 RAO. ergehenden Beschlüsse des Oberlandesgerichts eine Beschwerde?
2. Ist auf diese Beschlüsse das Reichsgesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar?