Die Befugnis der Gemeinden zur Entscheidung über die Einführung der Lohnsummensteuer und zur Festsetzung der Hebesätze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die geltende Regelung der Lohnsummensteuer verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Die Befugnis der Gemeinden zur Entscheidung über die Einführung der Lohnsummensteuer und zur Festsetzung der Hebesätze ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Die geltende Regelung der Lohnsummensteuer verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG.