Ist die Hauptinterventionsklage im Sinne des §. 61 C.P.O. den Parteien des Hauptprozesses selbst, oder ihren etwaigen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen ?
Tatbestand
Ist die Hauptinterventionsklage im Sinne des §. 61 C.P.O. den Parteien des Hauptprozesses selbst, oder ihren etwaigen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen ?
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