§ 61 CPO
RG, 24.09.1884 - I 47/84
Ist die Hauptinterventionsklage im Sinne des §. 61 C.P.O. den Parteien des Hauptprozesses selbst, oder ihren etwaigen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen ?
Tatbestand
Ist die Hauptinterventionsklage im Sinne des §. 61 C.P.O. den Parteien des Hauptprozesses selbst, oder ihren etwaigen Prozeßbevollmächtigten zuzustellen ?
Tatbestand