Aufgrund der globalen Vernetzung nehmen Fälle zu, die einen Bezug zu den europäischen Nachbarländern haben. Dies betrifft auch das Kindergeld. So könnte beispielsweise ein grundsätzlich Anspruchsberechtigter ein Franzose sein oder ein Deutscher mit Wohnsitz in Belgien. Ebenso könnte sich das Kind, für welches Kindergeld begehrt wird, in einem Mitgliedstaat der EU aufhalten. Die Fallgestaltungen sind vielfältig und bedürfen in jedem Einzelfall einer Feststellung und Prüfung des konkreten Sachverhaltes.