1. Zur Anwendung des § 629 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2. Muß sich der Befrachter, dem nach dem Frachtvertrage mehrere Bestimmungshäfen zur Wahl stehen, vom Verfrachter auf einen bestimmten weniger gefährdeten Hafen verweisen lassen?
1. Zur Anwendung des § 629 Abs. 1 Nr. 2 HGB.
2. Muß sich der Befrachter, dem nach dem Frachtvertrage mehrere Bestimmungshäfen zur Wahl stehen, vom Verfrachter auf einen bestimmten weniger gefährdeten Hafen verweisen lassen?