§ 638 BGB
RG, 02.05.1919 - VII 35/19
Steht nach erfolgter Abnahme des mangelhaftes Werks dem Besteller ein nicht unter die Verjährungsvorschriften des § 638 BGB. fallender Erfüllungsanspruch zu?
Steht nach erfolgter Abnahme des mangelhaftes Werks dem Besteller ein nicht unter die Verjährungsvorschriften des § 638 BGB. fallender Erfüllungsanspruch zu?