§ 64 EStG

Das Kindergeld in der familienrechtlichen Praxis

Welcher Elternteil erhält Kindergeld? Was gilt nach Trennung der Eltern? Welche Mitwirkungspflichten bestehen? Was gilt, wenn das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat? Kann Kindergeld zurückgefordert werden? Gibt es Rückzahlungserleichterungen? Kindergeld ist eine steuerliche Leistung, es gehört daher zum Steuerrecht. Gerade steuerrechtliche Regelungen sind jedoch starr und gehen des Öfteren an der Lebenswirklichkeit vorbei. Eine Anpassung des eigenen Verhaltens an die gesetzlichen Vorschriften ist erforderlich. Voraussetzung dafür ist die Kenntnis der gesetzlichen Systematik, um die es im folgenden Beitrag gehen soll.

BFH, 14.12.2004 - VIII R 106/03

1. Es verstößt nicht gegen das GG oder sonstiges Recht,
- dass das Kindergeld gemäß § 64 Abs. 1 EStG an nur einen Berechtigten zu zahlen ist und
- dass es gemäß § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG an denjenigen Berechtigten zu zahlen ist, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat (Obhutsprinzip).
2. Der Begriff der Haushaltsaufnahme i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG ist unter Berücksichtigung seines Zwecks dahin auszulegen, dass ein Kind, welches sich in den Haushalten beider Elternteile in einer Besuchscharakter überschreitenden Weise aufhält, demjenigen Elternteil zuzuordnen ist, in dessen Haushalt es sich überwiegend aufhält und seinen Lebensmittelpunkt hat.

BFH, 23.03.2005 - III R 91/03

Ein Kind getrennt lebender Eltern ist in den Haushalt beider Elternteile aufgenommen, wenn es sich bei beiden in annähernd gleichem zeitlichen Umfang aufhält. In diesem Fall ist das Kindergeld demjenigen zu zahlen, den die Eltern untereinander bestimmt haben. Auch eine vor der Trennung getroffene Bestimmung des Berechtigten bleibt wirksam, bis sie von einem Berechtigten widerrufen wird.