§ 690 CPO
RG, 17.12.1884 - V 166/84
Welches Gericht hat die Anweisung an die Hinterlegungsstelle zur Auszahlung einer vom Intervenienten gemäß §§. 688. 690 C.P.O. behufs Aufhebung der Zwangsvollstreckung hinterlegten Summe nach Zurückweisung der zu erlassen?
