§ 80 InsO

AG Spandau, 11.9.2023 - 10 C 58/23

Das AG Spandau hat den Einspruch des Insolvenzverwalters gegen ein Versäumnisurteil mangels Prozessführungsbefugnis als unzulässig verworfen. Der vom Kläger geltend gemachte Auskunftsanspruch war nicht vermögensrechtlicher Natur und daher nicht Teil der Insolvenzmasse.