§ 81 ZPO

BGH, 20.03.1992 - V ZR 7/91

Wird ein Anwalt beauftragt, aus einem Nießbrauch auf Entschädigung für vorenthaltene Nutzungen zu klagen, so ermächtigt ihn die Prozeßvollmacht nicht dazu, im Wege eines Vergleichs gegen Zahlung der Entschädigung in die Löschung des Nießbrauchs einzuwilligen.

BGH, 04.11.1959 - V ZR 45/59

Die Prozeßvollmacht ermächtigt nicht zu einer einer Behörde gegenüber abzugebenden materiellrechtlichen Willenserklärung, deren Wirksamkeit von der Vorlegung einer öffentlich beglaubigten Vollmacht abhängt. Kommt es in solchem Fall auf die Kenntnis für den Lauf einer Frist für die Willenserklärung an, so ist nicht die Kenntnis des Prozeßbevollmächtigten, sondern der Partei selbst maßgebend.