§ 814 BG

RG, 11.03.1919 - II 278/18

1. Ausschluß der Rückforderung des Geleisteten nach § 814 BGB. Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn bei der Zahlung einer Nichtschuld mehrere Personen zusammengewirkt haben?
2. Zur Anwendung des § 817 BGB.