1. Ausschluß der Rückforderung des Geleisteten nach § 814 BGB. Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn bei der Zahlung einer Nichtschuld mehrere Personen zusammengewirkt haben?
2. Zur Anwendung des § 817 BGB.
§ 817 BGB
RG, 11.03.1919 - II 278/18
RG, 16.05.1919 - II 20/19
Genügt immer schon der objekive Verstoß gegen ein Verbotsgesetz, um die Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB. auszuschließen?