§ 817 BGB

RG, 11.03.1919 - II 278/18

1. Ausschluß der Rückforderung des Geleisteten nach § 814 BGB. Auf wessen Kenntnis kommt es an, wenn bei der Zahlung einer Nichtschuld mehrere Personen zusammengewirkt haben?
2. Zur Anwendung des § 817 BGB.

RG, 16.05.1919 - II 20/19

Genügt immer schon der objekive Verstoß gegen ein Verbotsgesetz, um die Rückforderung nach § 817 Satz 2 BGB. auszuschließen?

RG, 22.10.1920 - II 143/20

Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB.

RG, 30.11.1920 - II 226/20

Zur Anwendung des § 817 Satz 2 BGB.